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Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung hat am 09. Marz 2023 folgende Anderung der Satzung des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung einstimmig beschlossen:
§ 6 der Verbandssatzung "Aufgaben und Geschaftsführung der Verbandsversammlung" wird in Nummer 3 wie folgt ergänzt:
11. Die Beschlussfassung über Sonderleistungen, bspw. die Überlassung eines Dienstwagens an
Beschäftigte des Verbandes, deren nähere Ausgestaltung in einem gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen
Beschäftigten zu regeln ist.
12. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbands (§ 18).
Der seitherige Punkt 11. verschiebt sich (mit gleichem lnhalt) somit auf Punkt 12.
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung vom 12.04.2018 außer Kraft.